Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig für alle Buchungen und Veranstaltungen im Funtasy Bildungszentrum des Vereins Jugendland.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reservierungen, Mietverträge und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Räumlichkeiten des Funtasy Bildungszentrums (Bernhard-Höfel-Straße 7, 6020 Innsbruck).
2. Vertragsabschluss
Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung (E-Mail ausreichend) der Buchungsanfrage durch das Funtasy Bildungszentrum zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise. Die Rechnungslegung erfolgt nach der Veranstaltung. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
4. Stornobedingungen
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Folgende Stornogebühren fallen an:
- Bis 30 Tage vor der Veranstaltung: kostenfrei
- 29 bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50% des vereinbarten Mietpreises
- Weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung: 100% des vereinbarten Mietpreises
5. Nutzung der Räumlichkeiten
Die angemieteten Räume dürfen nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Die Räumlichkeiten sind pfleglich zu behandeln und im vorgefundenen Zustand zu hinterlassen.
6. Haftung
Das Funtasy Bildungszentrum haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe oder technisches Equipment des Mieters wird keine Haftung übernommen. Der Mieter haftet für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch ihn, seine Beauftragten oder Gäste verursacht werden.
7. Catering und Technik
Bei Inanspruchnahme von Full-Service-Catering über unsere Partner gelten die mit diesen vereinbarten Bedingungen. Bei Selbstversorgung (DIY) ist der Mieter für die Einhaltung aller hygienischen und gesetzlichen Vorschriften sowie die ordnungsgemäße Müllentsorgung verantwortlich.
8. Hausordnung und Lärmschutz
Die gültige Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Besondere Lärmschutzbestimmungen, insbesondere bei Abendveranstaltungen und Konzerten, sind strikt einzuhalten.
9. Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Innsbruck.
